Am 30. März 2026 hat die Knesset ein Gesetz zur Todesstrafe für verurteilte Terroristen verabschiedet – ein Schritt, der international Schlagzeilen machte und kontrovers diskutiert wird. Häufig werden dabei vereinfachte Narrative verbreitet: „Israel führt die Todesstrafe ein – nur für Palästinenser“.
Doch die Realität ist differenzierter. Das Gesetz gilt ausschließlich für Menschen, die im Westjordanland wohnend, tödliche Anschläge verüben. Es ist nicht retroaktiv und wird von Richtern nach Maßgabe der Umstände angewendet. Israelis, die Opfer von Terror geworden sind, verstehen die Maßnahme im Kontext wiederholter Gewaltakte und Geiselnahmen. Gleichzeitig wirft das Gesetz grundlegende ethische Fragen auf: Wer darf über Leben und Tod entscheiden, und wie verhält sich ein Rechtsstaat unter ständiger Bedrohung?
In diesem Artikel beleuchte ich die Fakten, historische Hintergründe, internationale Perspektiven, Stimmen von Betroffenen sowie ethische Reflexionen. Ziel ist eine differenzierte Betrachtung, die über Schlagzeilen, Polemik und vereinfachte Narrative hinausgeht.
1. Einleitung
Seit wenigen Tagen beherrscht ein Thema die Schlagzeilen: Israel habe „die Todesstrafe wieder eingeführt – nur für Palästinenser“. Die Meldungen kursieren in allen großen Medien, oft begleitet von Bildern des umstrittenen Ministers Ben-Gvir, der die Maßnahme inszeniert wie einen politischen Triumph. Die Kommentare dazu sind ebenso heftig wie verzerrt: von pauschalen antisemitischen Beschuldigungen bis hin zu apokalyptischen Untergangsszenarien.
Als Person, die sich mit Ethik, Theologie und gesellschaftlicher Verantwortung auseinandersetzt, möchte ich eines klarstellen: Ich lehne die Todesstrafe ab. Leben ist heilig, Gott ist der Richter, nicht der Mensch. Zugleich ist es mir ein Anliegen, Fakten zu korrigieren und ein realistisches Bild der Situation zu vermitteln, gerade weil die öffentliche Debatte von Falschinformationen und Vorurteilen geprägt ist.
Der folgende Text soll aufklären, welche juristischen Regelungen tatsächlich beschlossen wurden, welche Hintergründe existieren, welche ethischen Fragen sich daraus ergeben und wie die Debatte instrumentalisiert wird.
2. Was das Gesetz tatsächlich sagt
Das neue Gesetz richtet sich ausschließlich gegen Terroristen, die im Westjordanland leben oder von dort aus tödliche Anschläge auf israelisches Gebiet verüben. Es geht also nicht um Nationalität, sondern um die Tatbegehung und den Wohnsitz des Täters zum Zeitpunkt der Tat. Diese juristische Feinheit ist entscheidend: Die Täter müssen im Westjordanland ansässig sein, aber die Anschläge können innerhalb Israels oder in der Westbank selbst stattfinden.
- Anwendungsbereich
- Täter müssen im Westjordanland leben oder von dort aus handeln.
- Israelis oder Bewohner anderer Gebiete fallen nicht unter dieses Gesetz.
- Das Gesetz gilt ausschließlich für zukünftige Fälle; es ist nicht rückwirkend: bereits inhaftierte Personen werden nicht betroffen.
- Tatvoraussetzung
- Nur vollendete tödliche Anschläge fallen unter die Bestimmung: Vollendete Tötung im Rahmen eines Terrorakts gemäß dem Gesetz zur Terrorismusbekämpfung von 2016.
- Versuche, Bagatellangriffe oder rein property-bezogene Angriffe sind ausgeschlossen.
- Strafmaß
- Grundsätzlich: Todesstrafe durch Vollhängung.
- Richter haben die Möglichkeit, statt der Todesstrafe eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen, müssen dies jedoch besonders begründen.
- Einstimmigkeit für die Todesstrafe ist nicht erforderlich.
- Der Präsident Israels behält das Recht auf Gnade.
- Historischer Kontext
- Israel hat die Todesstrafe seit 1948 nur einmal vollstreckt – gegen Adolf Eichmann.
- Sie bleibt formal bestehen für Verrat in Kriegszeiten oder schwerwiegende Terrorakte, wurde jedoch seit der Staatsgründung kaum angewendet; diese betrifft alle Israelis, unabhängig von Volkszugehörigkeit, d.h.:
- Auch für israelische Staatsbürger besteht die Todesstrafe theoretisch in extremen Ausnahmefällen.
- Beispiele
- Intifadas: Viele Anschläge auf Israelis stammten aus dem Westjordanland.
- Supernova-Festival, 7. Oktober 2023: Die Täter stammten primär aus Gaza; das Gesetz würde jedoch vergleichbare Fälle für Täter aus der Westbank erfassen, die Anschläge auf israelisches Territorium ausführen.
Diese präzise Darstellung zeigt, dass das Gesetz nicht pauschal „Palästinenser töten“ will, sondern sich gezielt auf verurteilte Terroristen mit tödlichen Anschlägen aus der Westbank konzentriert. Viele Schlagzeilen und Überschriften wie „Nur für Palästinenser“ haben diese juristische Feinheit nicht erfasst, weshalb es zu Fehlwahrnehmungen und Alarmismus bis hin zu extremen antisemitischen Reaktionen gekommen ist.
3. Hintergründe der Gesetzesinitiative
Das Gesetz wurde von MK Limor Son Har-Melech vorgeschlagen, einer Abgeordneten der ultranationalistischen Partei Otzma Yehudit. Ihre persönliche Geschichte ist tragisch und prägend:
2003, während der zweiten Intifada, war sie sieben Monate schwanger, als ihr Auto von palästinensischen Terroristen angegriffen wurde. Ihr Mann, Shalom, ein Sanitäter, wurde getötet; sie selbst überlebte schwer verletzt, ebenso ihre neugeborene Tochter. Der Täter, der ihren Mann tötete, wurde später im Rahmen eines Hamas-Gefangenenaustauschs freigelassen. Dieses persönliche Trauma prägt den politischen Vorstoß: Die Gesetzesinitiative soll verhindern, dass freigelassene Terroristen erneut unschuldige Menschen töten und als Geiseln benutzen.
Auch Stimmen von Angehörigen von Terroropfern untermauern diese Motivation:
- Rita Gusek, die beim Supernova-Musikfestival am 7. Oktober Opfer eines Hamas-Anschlags wurde, kann sich nicht mehr äußern. Ihre Eltern sprachen sich jedoch für die Todesstrafe aus: „The terrorist standing doesn’t even try to hide it — he proudly documents it.“
- Eliyahu Libman verlor seinen Bruder und seinen Sohn durch Terroranschläge. Die Mörder seines Bruders wurden nach Haftentlassung im Rahmen eines Deals freigelassen und töteten anschließend seinen Sohn sowie weitere Menschen. Libman begründet seine Unterstützung der Todesstrafe: „The killers of my brother were freed. They killed my son and others. The terrorists want to kill and go on killing. When they are executed, it saves lives.“
Diese Perspektiven zeigen, dass die Gesetzesinitiative nicht pauschal gegen Palästinenser gerichtet ist, sondern aus Sicht vieler Israelis eine Reaktion auf konkrete, wiederholte Bedrohungen darstellt. Diese Stimmen verdeutlichen die Belastung einer Gesellschaft, die immer wieder gezwungen war, mit unschuldigen Geiseln und freigelassenen Mördern zu leben. Die Todesstrafe wird hier nicht als „Rache“ verstanden, sondern als Versuch, zukünftige Opfer zu schützen.
4. Internationale Perspektive und Doppelmoral
Länder wie Iran, Saudi-Arabien, Jemen, Ägypten, Palästina und viele weitere führen die Todesstrafe regelmäßig aus, oft auch für Minderjährige oder aus Gründen, die in westlichen Demokratien undenkbar wären. Die Kritik an Israel ist häufig unverhältnismäßig. Während in vielen Ländern die Todesstrafe tatsächlich exzessiv oder willkürlich angewendet wird, wird Israel besonders hervorgehoben – obwohl es seit 1948 nur einmal vollstreckt hat. Auch das Argument, dass Israel in einer extrem gefährlichen Lage lebt, mit täglichen Terroranschlägen, wird in vielen internationalen Kommentaren kaum berücksichtigt.
In der öffentlichen Debatte tauchen häufig Sätze auf wie: „Israel, the only democracy of the Middle East, my ass!“ oder „Israel is no longer a rule-of-law state“. Solche Schlagzeilen ignorieren die Realität:

- Iran hat seit Jahren hunderte Hinrichtungen pro Jahr vollzogen, darunter Minderjährige, teils öffentlich – allein bisher im Jahr 2026 über 1000, wenn man die 30’000-40’000 ermordeten Protestierenden nicht mitzählt.
- Saudi-Arabien, Jemen, Ägypten, Irak, Syrien, Jordanien, Kuwait, die Emirate, Katar, Bahrain, Oman vollstrecken regelmäßig Todesurteile für Mord, Blasphemie oder andere Delikte.
- Auch in Palästinensischen Gebieten existieren Todesurteile, etwa für angebliche Spione, homosexuelle Menschen oder Menschen, die einem bestimmten Clan angehören.
- USA und China setzen ebenfalls die Todesstrafe ein.
Die Fokussierung auf Israel verdeutlicht einen doppelten Massstab, der angelegt wird. Während in vielen Staaten exekutiert wird, gerät Israel unter besonders intensive internationale Beobachtung und Kritik – oft verbunden mit antisemitischen Vorurteilen -während zu anderen Akteuren Stillschweigen herrscht. Diese Verzerrung prägt den Diskurs erheblich.
5. Kritische Stimmen innerhalb Israels
Nicht alle Israelis unterstützen das Gesetz. Ein Creator aus Tel Aviv kommentierte:
„It’s a sloppy law aimed only at his own base. It won’t help a thing and does nothing but harm Israel on the international stage. … It has more holes than Swiss cheese. It’s performative and not very well thought through, like Ben Gvir himself.“
Es gibt jedoch zahlreiche kritische Stimmen innerhalb Israels:
- Israelische Rechtsanwälte und Menschenrechtsgruppen betonen, dass das Gesetz juristisch lückenhaft und wahrscheinlich nicht verfassungskonform ist.
- Die Obersten Gerichtshof Israels wird prüfen, ob das Gesetz Bestand hat. Selbst wenn es legal bleibt, müssen Richter für jede Anwendung die Todesstrafe begründen.
Juristisch betrachtet hat das Gesetz mehrere Schwachstellen, die voraussichtlich vom Obersten Gericht Israels geprüft werden. Es wird erwartet, dass es in Teilen oder ganz aufgehoben wird. Diese gerichtliche Überprüfung zeigt, dass das Gesetz keineswegs automatisch und unbegrenzt durchsetzbar ist.
6. Politische Instrumentalisierung und öffentliche Debatte
Das Gesetz dient auch politischer Selbstinszenierung: Wahlkampf der ultranationalistischen Partei, mediale Provokation, Aufmerksamkeit für eine kleine Wählerbasis. Die Debatte ist stark emotional aufgeladen, und viele Schlagzeilen sowie Kommentare verzerren die Realität:
- Falsch: „Israel führt Todesstrafe nur für Palästinenser ein.“
- Fakt: Gesetz richtet sich nach Tat und Wohnort, nicht nach Volkszugehörigkeit.
- Falsch: „Israel ist der einzige Staat mit Todesstrafe im Nahen Osten.“
- Fakt: Todesstrafe wird in vielen Staaten der Region und weltweit praktiziert.
Gleichzeitig wird kaum thematisiert, warum Israel zu dieser Maßnahme greift: tägliche Terroranschläge, wiederholte Geiselnahmen, und die Tatsache, dass freigelassene Terroristen erneut töten können. Beispiele wie Yahya Sinwar (der Mastermind hinter dem Massaker des 7. Oktobers 2023), einer von über 1000 Terroristen, die 2011 im Rahmen des Gilad-Schalit-Deals freigelassen wurden, zeigen die reale Bedrohungslage.
7. Ethische Reflexion
Ich persönlich bin gegen die Todesstrafe. Leben ist heilig, kein Mensch darf über Leben und Tod anderer entscheiden. Doch die Situation in Israel ist außergewöhnlich: ein Staat unter ständiger Bedrohung, wiederholt mit Geiselnahmen, Terroranschlägen und massiven Angriffen konfrontiert. Hier prallen ethisches Ideal und Sicherheitsrealität aufeinander.
Die Diskussion muss differenziert geführt werden:
- Nicht pauschalisieren: Das Gesetz richtet sich nach der Tat, nicht nach Volkszugehörigkeit. Es betrifft nur Menschen, die im Westjordanland tödliche Anschläge begehen oder von dort aus Anschläge verüben.
- Opferperspektive berücksichtigen: Angehörige wie die Eltern von Rita Gusek oder Eliyahu Libman erleben wiederholte Gewalt, unvollständige Gerechtigkeit und Trauma, das durch Geiselnahmen und die Freilassung verurteilter Täter verstärkt wurde. Ihre Stimmen sind ein zentraler Aspekt der Debatte.
- Prävention und Sicherheit bedenken: Die Frage nach einer Abschreckungswirkung ist ethisch umstritten, doch im Kontext wiederholter Geiselnahmen reflektiert das Gesetz eine Reaktion auf reale Bedrohungen.
- Moralische Komplexität anerkennen: In einem Land, in dem täglich Terroranschläge verübt werden, stehen ethische Prinzipien und praktische Sicherheitsüberlegungen oft in Spannung.
- Antisemitismus erkennen und benennen: Pauschale Schuldzuweisungen gegenüber Israelis sind niemals gerechtfertigt. Die Empörung über das Gesetz darf nicht zu generalisierenden Hassbotschaften führen.
8. Fazit
Das israelische Gesetz zur Todesstrafe für verurteilte Terroristen ist:
- Eng gefasst: nur tödliche Terrorakte von Westbank-Bewohnern
- Nicht retroaktiv: bereits Inhaftierte werden nicht betroffen
- Historisch verankert: Todesstrafe kaum vollstreckt, formal weiterhin für Verrat in Kriegszeiten
- Politisch motiviert: Reaktion auf Geiselnahmen, persönliche Traumata und Sicherheitserfordernisse
Die Debatte muss differenziert geführt werden. Medien, Kommentator:innen und internationale Beobachter:innen müssen die Sicherheitslage, die Opferperspektiven und die juristischen Rahmenbedingungen Israels verstehen. Ethik, Recht und Realität prallen hier aufeinander, und einfache Schlagzeilen liefern kein adäquates Bild.
9. Persönliche Worte
Als Gegnerin der Todesstrafe und der ultranationalen Rechten sehe ich die Situation in Israel mit gemischten Gefühlen: Einerseits halte ich Exekutionen für ethisch problematisch, andererseits kann ich die Sorge um die Sicherheit von Bürger:innen nachvollziehen. In einer Gesellschaft, die täglich mit Anschlägen, Entführungen und wiederholten Gewaltakten konfrontiert wird, stellen sich Fragen, die außerhalb Israels schwer nachzuvollziehen sind.
Was mich zusätzlich erschreckt, sind die Kommentare, die sich in internationalen Diskussionsforen und Social-Media-Kommentaren häufen: Hassbotschaften, antisemitische Verschwörungstheorien und Verherrlichungen von Gewalt gegen Juden. Aussagen wie „es wäre schade, dass er es nicht geschafft hat“ oder dass die Juden ausgerottet werden sollten, tauchen nicht als Ausreißer auf, sondern wiederholen sich regelmäßig: Viele der Kommentare zeigen, wie schnell sich Empörung und „Gerechtigkeitssinn“ in Hass verwandeln können. Besonders erschreckend ist, wie in vielen Kommentarspalten wiederholt auf den „österreichischen Maler“ verwiesen wird – Hitler – und ihm zugestanden wird, dass er „recht gehabt hätte“, die Juden auszulöschen, und dass es „schade“ sei, dass er es nicht geschafft habe. Solche Äußerungen sind nicht selten, sondern wiederkehrend, und sie verdeutlichen, wie offen und ungezügelt antisemitischer Hass im digitalen Raum verbreitet wird.
Solche Texte zeigen, wie sich ungezügelter Hass und falsches „Gerechtigkeitsempfinden“ Bahn brechen, wenn Menschen sich moralisch überlegen wähnen – und dass Kommentare, die vor wenigen Jahren noch unvorstellbar gewesen wären, heute in manchen Kommentarspalten fast erwartbar sind.
Diese Beobachtungen machen einmal mehr deutlich, dass man sich bei der Debatte über das Gesetz nicht nur auf die rechtlichen Aspekte konzentrieren kann. Sie mahnen uns, die ethische Dimension nicht zu vergessen: Das Leben ist Gabe und Verantwortung. Als Gegnerin der Todesstrafe glaube ich, dass nur Gott Richter über Leben und Tod ist, dass menschliche Justiz immer begrenzt und fehlbar bleibt. Ich erinnere mich an „my brother from a different mother“ im Todestrakt in Texas – ein Leben, das durch die Todesstrafe ausgelöscht wurde, und das menschliche Dilemma dahinter, das bleibt.
Die juristische und politische Debatte in Israel ist kompliziert, die Situation traumatischer Familien, die durch Terroranschläge gelitten haben, real und nachvollziehbar, und die Reaktionen in der Weltöffentlichkeit oft emotional und verzerrt. Es ist ein Lehrstück darüber, wie leicht Fakten durch Narrative ersetzt werden, wie schnell Hass wieder aufbricht und wie sorgfältig wir unterscheiden müssen zwischen berechtigter Kritik, Alarmismus und antisemitischer Hetze.
Meine Hoffnung: Die juristische Prüfung, die Opferperspektiven und die ethische Reflexion führen zu einer Diskussion, die nicht von Hass, Vorurteilen oder Polemik getrieben ist, sondern die Realität differenziert abbildet. Es ist entscheidend, dass wir als außenstehende Beobachter:innen nicht in einfache Schwarz-Weiß-Erzählungen verfallen, sondern sowohl ethische Prinzipien, juristische Rahmenbedingungen als auch die konkrete Sicherheitslage Israels verstehen und respektieren.
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Hallo Ari Yasmin Lee, ich bin immer ein Fan davon, Hintergründe zu kennen – und Hintergründe nicht nur selektiv zu benennen!
In diesem Zusammenhang fällt mir auf: Es mag zwar im Wortlaut nicht heißen, dass die Todesstrafe in der West Bank nur für Palästinenser gilt, aber in der Praxis wird es mit Sicherheit so sein. Die israelischen Siedler wird es nicht betreffen, weil (Achtung Hintergrundwissen 🙂 )
a) es um Terrorakte gegen Israelis geht, also die zahlreichen Terrorakte israelischer Siedler gegen Palästinenser außen vor bleiben
b) es für die beiden Bevölkerungsgruppen im selben Territorium unterschiedliche Gesetzeslagen gibt: Jüdische Siedler sind israelische Staatsbürger, die sich wenn überhaupt dann vor einem israelischen Zivilgericht verantworten müssen, wo sie wesentlich seltener verurteilt werden und wesentlich geringere Strafen bekommen – meistens kommt es aber nicht einmal dazu, weil die israelische Armee und Polizisten nicht dazu da sind, für Recht und Ordnung zu sorgen, sondern um die Siedler zu schützen. Palästinenser landen selbst bei geringer Beweislage vor einem israelischen Militärgericht mit hohen Verurteilungsquoten und drakonischen Strafen. Auch israelische Menschenrechtsorganisationen beklagen seit Jahrzehnten diese Praxis!
Bei dieser Ausgangslage kann man nicht davon ausgehen, dass die Todesstrafe (gegen die ich im Übrigen genau wie Sie ebenfalls bin) auch nur mit einem Minimum von Fairness umgesetzt wird.
Sie wenden sich gegen Doppelmoral und fordern, Israel mit den gleichen Maßstäben zu beurteilen wie Iran, Saudi-Arabien, Jemen, Ägypten und Palästina. Jedoch sollte man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und bedenken, dass Israel unser „Verbündeter“ ist, vergleichbar mit Ungarn oder den USA. Daher ist es vollkommen angebracht, genauso empört zu sein, wie wenn Ungarn ein Gesetz auf den Weg brächte, unter dem im Endeffekt nur Roma leiden würden. Oder wie wenn die USA Mexiko besetzen und dort die Todesstrafe für Mexikaner einführen würden. Das sind natürlich jetzt (noch…?) theoretische Fälle. Aber: Wenn wir in der Vergangenheit unsere Verbündeten Ungarn und die USA heftig für Dinge kritisiert haben, die uns im Fall von Iran, Saudi-Arabien etc. keine müde Schlagzeile wert gewesen wären, spricht auch niemand von Doppelmoral.
Wenn für Sie Israel in die gleiche Kategorie gehören sollte wie Iran, Saudi-Arabien usw., dann lassen Sie uns doch konsequent sein und Israel nicht mehr als Verbündeten behandeln: Abschaffung der Zoll- und Handelserleichterungen, Aussetzung des EU-Assoziierungsabkommens und keine Waffenlieferungen an Israel mehr (Deutschland ist nach den USA mit 30% der zweitgrößte Waffenlieferant an Israel).
Sie schreiben von der sehr realen Angst der Israelis, Opfer eines Anschlags zu werden. Diese Angst verstehe ich. Sie schreiben aber nichts (… ein doppelter Maßstab…?) von der mindestens genauso begründeten Angst der Palästinenser, Opfer eines Anschlags zu werden. Das war schon vor dem 7. Oktober so und hat sich seitdem potenziert – wissen Sie, was seitdem in der West Bank los ist, also in einem Gebiet, das mit dem 7.10.2023 nichts zu tun hatte? Falls nicht, lesen Sie doch bitte mal nach: gewaltsame Vertreibungen, tätliche Angriffe mit krankenhausreif prügeln und sogar Mord durch straffrei ausgehende Siedler, unterstützt von Teilen der israelischen Armee. Dazu kommt noch die reale Angst vor israelischer Administrationshaft, die in der Praxis auch nur Palästinenser betrifft, also Haft ohne Anklage und ohne Zugang zu einem Rechtsanwalt, dafür unbegrenzt verlängerbar und mit der Aussicht auf Folter und sexualisierte Gewalt, selbst bei Minderjährigen. (Beides ebenfalls seit Jahrzehnten gang und gäbe, seit 2023 noch öfter angewendet; wird u. A. von israelischen Menschenrechtsorganisationen so berichtet.)
Das ist die Situation, in die dieses neue Gesetz kommt, und ein Hintergrund, dessen man sich ebenso bewusst sein sollte wie der israelischen Angst vor Anschlägen.
Wie Sie würde ich mir wünschen, dass eine juristische Prüfung sich dem West-Bank-Todesstrafen-Gesetz in den Weg stellt, bin aber skeptisch, weil Netanjahu so wie Orbán und Trump die Gewaltenteilung unterminiert.
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Danke dir für deinen ausführlichen Kommentar – ich sehe, dass dir wichtig ist, die Komplexität der Situation mitzudenken, und das teile ich grundsätzlich.
Mein Artikel hatte nicht den Anspruch, die gesamte Situation im Westjordanland umfassend darzustellen, sondern sich konkret auf das neue Gesetz und seine Einordnung zu konzentrieren. Dass es im Westjordanland unterschiedliche rechtliche Realitäten gibt und dass auch Palästinenser Angst, Gewalt und Unrecht erleben, steht für mich außer Frage.
Ich sehe auch die Gewalt extremistischer Siedler gegen Palästinenser als sehr problematisch und wünsche mir sehr, dass hier konsequent eingegriffen wird. Gewalt gegen Zivilist:innen – egal von welcher Seite – darf niemals relativiert werden.
Mir ging es vor allem darum, einige verkürzte oder irreführende Darstellungen zu korrigieren – etwa die Behauptung, das Gesetz sei ausdrücklich „nur gegen Palästinenser“ gerichtet. Gleichzeitig habe ich bewusst die Opferperspektive israelischer Zivilist:innen einbezogen, weil diese in vielen Debatten oft ausgeblendet wird.
Ich stimme dir zu: Eine ernsthafte Auseinandersetzung muss beide Perspektiven sehen – israelische Sicherheitsrealität ebenso wie palästinensische Lebensrealität. Beides gehört zur Wahrheit dazu.
Gerade deshalb halte ich es für wichtig, differenziert zu bleiben und nicht in einfache Vergleiche oder eindeutige Zuschreibungen zu verfallen. Mein Ziel war nicht, Positionen zu rechtfertigen, sondern Komplexität sichtbar zu machen.
Danke dir auf jeden Fall für deine Ergänzungen.
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